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AGB- Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 01.09.2011 Sehr geehrte Kunden, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die auf den Reisevertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus.
Anbieter der Immobilie sowie verantwortlich für den Inhalt der Internetseiten
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Immo Media do Brazil Gestao e Administracao da Propriedade Immibiliaria Ltd. Lote n 06, Quadra F/8 Loteamento Aldeias do Jacuipe | Distrito de Monte Gordo Municipo de Camacari | Estado de Bahia CEP 42.820-000
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Repräsentant für Anfragen und Buchungen in Europa (Deutsch, Englisch, Spanisch) Holiday Brazil 24
T: +49 (0)89 54 04 733 – 170 F: +49 (0)89 54 04 733 – 266 http://www.holidaybrazil24.de Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Reisenden/Mieter und „Immo Media do Brasil GESTÃO E ADMINISTRAÇÃO DA PROPRIEDADE LTDA“, nachfolgend „IMMO MEDIA DO BRASIL“ genannt, wird durch die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere durch die §§ 651 a-m BGB und die nachfolgenden Reisebedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ergänzen und ausfüllen, geregelt.
Buchungen von touristischen Leistungen über Fulfillment-Partner: Der Fulfillment-Partner tritt im Rahmen seiner Tätigkeit ausschließlich als Vermittler von touristischen Leistungen (Flüge, Pauschalreisen, Hotelbuchungen, Mietwagen etc.) auf, nachfolgend auch Reisen genannt. Der Fulfillment-Partner veranstaltet selbst keine eigenen Reisen. Im Falle einer Buchung über den Fulfillment-Partner kommt der die Reise betreffende Vertrag ausschließlich zwischen dem Reiseveranstalter „Immo Media do Brasil GESTÃO E ADMINISTRAÇÃO DA PROPRIEDADE LTDA“ und der jeweiligen Fluggesellschaft zustande. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters „Immo Media do Brasil GESTÃO E ADMINISTRAÇÃO DA PROPRIEDADE LTDA“ Fulfillment-Partner „Immo Media do Brasil GESTÃO E ADMINISTRAÇÃO DA PROPRIEDADE LTDA“ für touristische Leistungen: Steffen Fiedler Steuernummer: 147/107/81134
ANMELDUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS:
1. Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, sie sollte jedoch zweckmäßigerweise schriftlich auf dem Reiseanmeldeformular erfolgen. Dadurch bieten Sie der „IMMO MEDIA DO BRASIL“ den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an, wobei Sie sich an Ihr Angebot bis zu unserer schriftlichen Zusage oder Absage binden.
2. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt die „IMMO MEDIA DO BRASIL“ den Eingang des Auftrages unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Reiseauftrags dar.
3. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Reisebestätigung von „IMMO MEDIA DO BRASIL“ zustande, die umgehend, spätestens innerhalb von 10 Tagen erfolgt.
4. In der Anmeldung müssen alle mit reisenden Personen (inklusive Kinder und evtl. Übernachtungsbesuch) aufgeführt werden.
5. Sonderwünsche werden nach Möglichkeit erfüllt, sie werden aber nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von „IMMO MEDIA DO BRASIL“ bestätigt werden.
6. „IMMO MEDIA DO BRASIL“ behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss berechtigte Änderungen zu erklären, über die der Reisende selbstverständlich informiert wird.
Informationspflicht nach § 4-6 BGB InfoV
Die „IMMO MEDIA DO BRASIL“ und der Reisende können vom Prospekt abweichende Regelungen treffen, diese bedürfen aber einer schriftlichen Form.
Die „IMMO MEDIA DO BRASIL“ ist verpflichtet, den Reisenden, bevor dieser seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung (Buchung) abgibt, zu unterrichten über:
- Pass- und Visumerfordernisse, insbesondere über die Fristen zur Erlangung dieser Dokumente; diese Verpflichtung bezieht sich auf die Erfordernisse für Angehörige des Mitgliedsstaates, in dem die Reise angeboten wird. - Gesundheitspolizeiliche Formalitäten.
Soweit diese Angeben nicht bereits in einem von dem Reiseveranstalter herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt enthalten und inzwischen keine Änderungen eingetreten sind.
Die „IMMO MEDIA DO BRASIL“ hat dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine Urkunde über den Reisevertrag (Reisebestätigung) auszuhändigen.
Vermittlung von Fremdleistungen:
Werden zusätzlich zur Anmietung des Ferienhauses Fremdleistungen, die separat unter Angabe des Fremdvertragspartners schriftlich bestätigt werden (z. B. Transfer, Flug- oder Fährbeförderung, Mietwagen), vermittelt, so gelten für das Zustandekommen und den Inhalt des Vertrages über diese Leistung die Vertragsbedingungen des jeweiligen Unternehmens. „IMMO MEDIA DO BRASIL“ haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die Leistungen selbst. Für die Einhaltung von Reiseterminen, Flugzeiten, Abfahrtszeiten etc. der von uns in Ihrem Auftrag vermittelten Fremdleistungen sind Sie selbst verantwortlich.
Zahlungen:
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung wird eine Anzahlung von 50% des Reisepreises und die Prämie der fakultativen Reiserücktrittskostenversicherung fällig. Die Restzahlung muss spätestens 28 Tage vor Reisebeginn bei der „IMMO MEDIA DO BRASIL“ eingehen. Die Reiseunterlagen mit Mietgutschein und Anreisebeschreibung erhalten Sie umgehend nach Eingang der Restzahlung. Bei Zahlungen aus dem Ausland sind die gesamten Bankspesen vom Mieter zu tragen. Kommen Sie mit der Zahlung des Reisepreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist „IMMO MEDIA DO BRASIL“ nach Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz entsprechend der nachfolgenden Stornoregelung zu verlangen.
Umbuchung/Rücktritt durch den Mieter:
Bis 60 Tage vor Mietbeginn kann bei Verfügbarkeit ein Termin bei gleicher Aufenthaltsdauer, gleicher Saisonzeit und im gleichen Jahr im gebuchten Objekt gegen ein Bearbeitungsentgelt von EUR 60,- geändert werden. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften der Dritte und Sie gegenüber uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Bei Namensänderung bzw. bei Eintritt eines Dritten in den Vertrag wird ein Bearbeitungsentgelt von EUR 60,- erhoben. Andere Änderungen nach Abschluss des Mietvertrages können nur nach Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung erfolgen. Der Rücktritt vom Reisevertrag sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei „IMMO MEDIA DO BRASIL“. In diesem Fall kann „IMMO MEDIA DO BRASIL“ die nachfolgenden, pauschalierten Entschädigungsbeträge geltend machen: - bis 60. Tag vor Mietbeginn 50% / - vom 59. bis 30. Tag vor Mietbeginn 70% / - ab vom 29. Tag bis 14. Tag vor Mietbeginn 90% und ab 14 Tage vor Beginn 100% des Mietpreises. Der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.
Rücktritt durch den Reiseveranstalter:
„IMMO MEDIA DO BRASIL“ kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter oder ein Mitreisender die Durchführung des Aufenthalts trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis und müssen uns lediglich den Wert etwaiger ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände:
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl „IMMO MEDIA DO BRASIL“ als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten der zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Vertragliche Leistungen/Pflichten des Mieters:
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und das Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Das Mietobjekt steht im Regelfall am Anreisetag ab 17:00 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr besenrein übergeben werden. Auf anders lautende Regelungen werden Sie in den Objektbeschreibungen und der Reisebestätigung hingewiesen. Nur den im Reiseanmeldeformular aufgeführten Personen ist das Wohnen im Mietobjekt erlaubt. Soweit das Mitbringen von Haustieren erlaubt ist, ist es untersagt, dass sich diese auf Sofas, in Betten oder im Pool aufhalten. Bitte beachten Sie, dass die technischen Einrichtungen, wie z.B. Boiler, Herde, Kühl- und Heizgeräte sowie die baulichen Sicherheitsbestimmungen im Ausland nicht immer deutschem Standard entsprechen. Bei unerlässlichen Instandhaltungsarbeiten ist der Mieter verpflichtet, dem Hausbesitzer oder seinem Beauftragten Zutritt zum Haus zu gewähren. Alle während der Mietzeit durch den Mieter verursachten Schäden sind spätestens bei Abreise der „IMMO MEDIA DO BRASIL“ zu melden und vom Mieter zu erstatten, sofern es sich nicht um gewöhnliche Abnutzung handelt. Der an „IMMO MEDIA DO BRASIL“ geleistete Reisepreis beinhaltet nicht die eventuell anfallenden Energiekosten für Klimaanlage bzw. Heizung; diese sind nach Verbrauch vor Ort zu zahlen. Eine Kaution muss entweder mit der Restzahlung an uns geleistet werden oder sie wird bei Ankunft an den Hausbesitzer oder dessen Beauftragten übergeben. Lehnt der Mieter die Hinterlegung einer Kaution ab, kann der Zutritt zum Haus verweigert werden.
Änderungsvorbehalt der Reiseleistung
Die „IMMO MEDIA DO BRASIL“ ist berechtigt, bei eventuellen Unmöglichkeiten einer Reiseleistung Abhilfe zu schaffen, durch eine Umbuchung in ein anderes aber gleichwertiges Apartment zum gleichen Preis, der gleichen Zeit und Dauer vorzunehmen. Die Umbuchung muss dem Reisenden unverzüglich mitgeteilt werden. Die Umbuchungen werden in gleichwertige Apartments mit der gleichen Ausstattung vorgenommen, aus diesem Grund entsteht kein Schadensersatzanspruch gegen die „IMMO MEDIA DO BRASIL“
Gewährleistung/Mitwirkungspflicht/Rechte des Mieters:
1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
2. Leistet „IMMO MEDIA DO BRASIL“ nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn „IMMO MEDIA DO BRASIL“ die Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse Ihrerseits geboten ist.
3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung können Sie einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Der Anspruch entfällt, soweit Sie schuldhaft den Mangel nicht anzeigen.
4. Ist Ihnen infolge eines Mangels die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar oder ist die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor ist „IMMO MEDIA DO BRASIL“ eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von „IMMO MEDIA DO BRASIL“ verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
Haftung:
„IMMO MEDIA DO BRASIL“ haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht ordentlicher Kaufleute für die gewissenhafte Bearbeitung der Mietanmeldung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung aus dem Reisevertrag. Die Haftung von „IMMO MEDIA DO BRASIL“ für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Wert des Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden von „IMMO MEDIA DO BRASIL“ weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. In Ihrem Auftrag von uns vermittelten Fremdleistungen unterliegen den Reise- und Haftungsbedingungen der jeweiligen Fremdvertragspartner.
Preisanpassung
Die „IMMO MEDIA DO BRASIL“ behält sich vor, die Preise im gegebenen Fall anzupassen. Insbesondere bei langfristig geplanten Reisen kann es zu Preisänderungen vom vereinbarten Reisepreis zu den tatsächlichen Kosten kommen. Eine solche Preisanpassung ist aber nur möglich, wenn die Reise mehr als 4 Monate vor Reisebeginn gebucht wurde. Bei einer Erhöhung des Preises ist der Kunde unverzüglich darüber zu informieren. Zudem steht dem Reisenden bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % ein Rücktrittsrecht zu. Preiserhöhungen die 20 Tage vor Reiseantritt erklärt wurden, sind unzulässig. Bei einer Preisanpassung wird der Reisende von der „IMMO MEDIA DO BRASIL“ detailliert über die einzelnen Gegebenheiten der Preiserhöhung und über die genaue Berechnung des Erhöhungsbetrages informiert.
Ausschlussfrist/Verjährung: Vertragliche Ansprüche wegen Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung der Leistungen aus dem Mietvertrag müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des Aufenthaltes gegenüber „IMMO MEDIA DO BRASIL“ geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist kann der Mieter Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren, soweit sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Körperschäden betreffen. Ansonsten verjähren diese Ansprüche in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der „IMMO MEDIA DO BRASIL“ findet ausschließlich deutsches Recht Anwandung.
2. Der Kunde kann die „IMMO MEDIA DO BRASIL“ nur an deren Sitz verklagen.
3. Für Klagen gegen die „IMMO MEDIA DO BRASIL“ gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privat Rechts sind, die Ihren Wohnsitz oder oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von „IMMO MEDIA DO BRASIL“ maßgebend.
Schlussbestimmungen: Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Gerichtsstand/Sonstiges: Der Gerichtsstand für Klagen gegen „IMMO MEDIA DO BRASIL“ ist Salvador da Bahia. Für Klagen von „IMMO MEDIA DO BRASIL“ gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von „IMMO MEDIA DO BRASIL“ maßgebend.
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